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19.08.2021

Elterninformation - Fortführung des Testkonzepts für Kinder

Weltkugel mit Mundschutz

Liebe Eltern,

Familienministerin Carolina Trautner hat Sie mit unserem Elternbrief vom 28. Juli 2021 (auch verfügbar in Englisch, Türkisch und Leichter Sprache) darüber informiert, dass das Testkonzept für Kinder auch im neuen Kindergartenjahr fortgeführt wird.

Im neuen Kindergartenjahr können Sie sich von Ihrer Kindertageseinrichtung oder Ihrer Kindertagespflegestelle daher erneut Berechtigungsscheine für zwei Tests pro Woche für Ihre Kinder aushändigen lassen. Die neuen Berechtigungsscheine gelten ab 1. September 2021. Mit jedem Berechtigungsschein erhalten Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl und in einem Rhythmus von fünf Wochen kostenlos zehn Selbsttest-Kits für Ihr betreutes Kind.

Ein Berechtigungsschein besteht dabei aus zwei Teilen. Bei der Einlösung verbleibt ein Teil des Berechtigungsscheins in der Apotheke. Der andere Teil des Berechtigungsscheins wird von der Apotheke gegengezeichnet. Diesen Teil geben Sie bitte an Ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurück. Den nächsten Berechtigungsschein erhalten Sie von Ihrer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle erst dann, wenn Sie den vorherigen Berechtigungsschein zurückgegeben haben. Dieses Angebot gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2021.

Die Durchführung des Selbsttests ist freiwillig. Dennoch möchten wir Ihnen ans Herz legen, dieses kostenlose Angebot wahrzunehmen. Durch möglichst umfassende und engmaschige Tests können Infektionen zeitnah erkannt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden. Durch Ihre Mitwirkung leisten Sie deshalb einen wichtigen Beitrag, um SEITE 2 die Gesundheit aller Familien und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung zu schützen und damit auch die Betreuung Ihres Kindes nachhaltig zu sichern. Insbesondere nach Reisen ins Ausland möchten wir Sie bitten, das Angebot der kostenfreien Selbsttests wahrzunehmen.

Die Testung Ihrer Kinder wird von Ihnen zuhause durchgeführt. Wir empfehlen dabei eine möglichst gleichmäßige Verteilung der beiden Tests über die Woche (Bsp.: Testung am Montag und Donnerstag). Sie müssen das Testergebnis nicht dokumentieren und nicht der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle vorlegen. Die Durchführung der Selbsttests ist bei nicht eingeschulten Kindern keine Voraussetzung für den Besuch der Einrichtung. Bitte beachten Sie aber, dass die Regeln für Kinder mit Krankheitssymptomen unverändert fortgelten (vgl. Übersicht zum Umgang mit Krankheitssymptomen). Ein negativer Selbsttest ist bei symptomatischen oder nach Erkrankung genesenen Kindern weiterhin nicht ausreichend für die (Wieder-)Zulassung zur Betreuung.

Zeigt der Selbsttest Ihres Kindes ein positives Ergebnis, so sollten Sie sich und Ihre Familie sofort von anderen Personen absondern. Ob tatsächlich eine Infektion vorliegt, kann nur durch einen PCR-Test nachgewiesen werden. Vereinbaren Sie daher umgehend über Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt, den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 oder das Gesundheitsamt eine PCR-Testung.

Liebe Eltern, Impfungen liegen selbstverständlich weiterhin in der Entscheidung eines jeden Einzelnen, sind aber das wirksamste Mittel gegen das Coronavirus. Auch Sie als Eltern können helfen, das Virus zu stoppen, wenn Sie sich impfen lassen. Nähere Informationen, auch in verschiedenen Sprachen, finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/ich-tus-fuer/

Bitte nehmen Sie das Test- und Impfangebot für ein sicheres Miteinander in der Kindertagesbetreuung wahr.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihr Referat V3 – Kindertagesbetreuung