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07.01.2021

Elterninformation: Corona Notbetreuung ab 11.01.2021

Erde und Coronavirus

Corona Notbetreuung ab 11.01.2021*

Liebe Eltern,

trotz aller Einschränkungen möchte ich Ihnen zunächst ein gesundes neues Jahr 2021 wünschen!

In unserem letzten Corona-Informationsschreiben haben wir bereits die Befürchtung mitgeteilt, dass es möglicherweise zu einer Verlängerung des Lockdowns kommen kann.
Leider ist dieser Fall nun eingetreten und die bekannten Maßnahmen wurden bis 14.02.2021 verlängert bzw. teilweise sogar verschärft.
Durch den Lockdown bleiben die Kindertageseinrichtungen im Zustand der Notbetreuung.
Weiterhin wird es jedoch keine speziellen Regelungen zur Notbetreuung geben, sondern es wird auf den tatsächlich vorhandenen Betreuungsbedarf abgestellt. Dazu steht im 383. Newsletter (versendet am 07.01.2021) des StMAS folgendes geschrieben:

Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung. Das bedeutet konkret:

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen.

Diesem Apell möchten wir uns trägerseitig anschließen! Bitte prüfen Sie in jedem Fall, ob eine Betreuung im häuslichen Umfeld sichergestellt werden kann.
Falls dies nicht der Fall ist, sind wir bereit die Betreuung zu übernehmen! Bitte beachten Sie jedoch auch die einrichtungsindividuellen Schließtage, diese behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Um die Betreuung außerhalb der Einrichtung zu erleichtern möchten wir Ihnen folgende Hinweise weiterleiten:

Der Gesetzgeber wird das "Kinder-Krankentagegeld" erhöhen:
Elternpaare bekommen jeweils zehn weitere Tage, Alleinerziehende zusätzliche 20 Tagebezahlt. Macht insgesamt 40 Tage Kinderkrankengeld pro zu betreuendes Kind. Allerdings gilt sie bislang für 2021! Eine gesetzliche Grundlage liegt uns zum jetzigen Zeitpunkt dazu allerdings noch nicht vor.

Auszug aus dem 383. Newsletter des StMAS:
Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.

Abschließend möchten wir zum Thema Elternbeiträge auf unsere Corona-Information vom 23.10.2020 verweisen:
Unabhängig von der jeweiligen Regelung werden wir die Elternbeiträge weiterhin einziehen. Falls es eine Rückerstattung von Seiten der Regierung gibt, wird diese (anhand der dann gültigen Regelungen) an Sie weitergegeben.

Bleiben Sie gesund!

gez. Manuel Leisinger
- Geschäftsführer -

*aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.